Die Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG) legt grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen und verwandte Produkte fest. Sie definiert, was als Maschine gilt und umfasst u.a. unvollständige Maschinen, Sicherheitsbauteile und Zubehör. Die Richtlinie regelt den Konformitätsbewertungsprozess, CE-Kennzeichnung und Pflichten von Herstellern und Importeuren. Sie stellt sicher, dass Maschinen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sicher und funktionstüchtig sind.
Die im Juni 2023 veröffentlichte und 2027 in Kraft tretende Maschinenverordnung 2023/1230 ersetzt die Maschinenrichtlinie und wird Teil der neuen EU-Verordnung zur Produktsicherheit sein. Sie beinhaltet ähnliche Anforderungen wie die Maschinenrichtlinie, modernisiert jedoch bestimmte Aspekte, wie etwa die Berücksichtigung neuer Technologien wie künstliche Intelligenz und Cybersecurity, verbesserte Klarheit in Bezug auf unvollständige Maschinen und Sicherheitsanforderungen sowie die Einführung eines verpflichtenden digitalen Konformitätsbewertungsverfahrens. Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie, die erst von den Einzeilstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, gilt die Maschinenverordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Bis zu ihrem Inkrafttreten bleibt die Maschinenrichtlinie das zentrale Regelwerk.
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verordnung, die darauf abzielt, die Cybersicherheit in der Europäischen Union zu stärken. Der Vorschlag wurde erstmals im September 2022 vorgestellt und ist Teil der breiteren Bemühungen der EU, digitale Produkte und Dienstleistungen sicherer zu machen und die Risiken von Cyberangriffen zu minimieren. Der CRA soll sicherstellen, dass alle mit dem Internet verbundenen Produkte und Software, die auf dem EU-Markt verkauft werden, grundlegende Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. Dies soll sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugutekommen, indem Sicherheitslücken und Schwachstellen in digitalen Produkten reduziert werden.











