Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden seit dem 1. Januar 2024 über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. In den kommenden Jahren wird der CSRD-Geltungsbereich sukzessive auf rund 50.000 Unternehmen in Europa erweitert. Auch deshalb hat die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC im März 2024 insgesamt 547 Unternehmen aus 38 Ländern zu ihren Vorbereitungen auf die CSRD-Berichtspflicht befragt – darunter 65 Unternehmen aus Deutschland. 63% aller Umfrageteilnehmenden in Deutschland sind sehr zuversichtlich, dass ihr jeweiliges Unternehmen sein CSRD-Reporting für die erforderliche Berichtsperiode erstellt. In Deutschland halten insgesamt 62% der Befragten ihr Unternehmen für sehr gut vorbereitet.
Nachhaltigkeitsreporting zunehmend als Chance
PwC PricewaterhouseCoopers AG
Ausgabe: SCHALTSCHRANKBAU 5 (September) 2024





