Zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus

360506 VDMA Thilo Brodtmann Hochformat
Bild: VDMA e.V.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll vereinfacht werden. Das ist laut Branchenverband VDMA auch dringend nötig: Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen müssten ausgenommen werden. „Es ist gut, dass das Europäische Parlament seine Position zur Vereinfachung von CBAM zügig vorantreibt. Eine rasche Verabschiedung des Dossiers ist unerlässlich, die Unternehmen brauchen ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die vollständige CBAM-Umsetzung zum 1. Januar 2026“, sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann (Bild). „Trotz aller Vereinfachungen wird CBAM zu einer Belastung für die exportorientierten Unternehmen des europäischen Maschinenbaus. Die hierdurch verursachten Kosten für importierte Vorprodukte werden die europäischen Hersteller auf den internationalen Märkten schwächen.“ Die Umstellung auf einen massenbasierten De-minimis-Ansatz sei für einige Unternehmen, die aus dem Anwendungsbereich herausfallen, eine willkommene Erleichterung. Für alle Firmen, die weiterhin betroffen sind, bleibe die Komplexität der Berichterstattung jedoch hoch.

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